Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

 

GbR – Allgemeines

Die GbR ist eine sehr weit gefasste Rechtsform und ist die Grundlage aller Personengesellschaften. OHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft sind nur Weiterentwicklungen der GbR. Eine GbR können Sie nicht alleine gründen, Sie brauchen mindestens einen Partner.

GbR – Gründung

Die Gründung einer GbR kann vollkommen formfrei erfolgen – ein schriftlicher Vertrag ist nicht notwendig.

Dennoch kann man Ihnen nur empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Sie schaffen damit Klarheit und vermeiden unnötige Streitereien.

 

GbR – Eintrag ins Handelsregister

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, das einen nach „Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert, handelt es sich nicht mehr um eine GbR sondern kraft Gesetz um eine OHG.

 

GbR – Haftung

Jeder einzelne Gesellschafter haftet mit seinem privaten Vermögen für sämtliche Verbindlichkeiten der GbR.

Deshalb ist hier besonders bei Berufen Vorsicht geboten, bei denen ein hohes Haftungsrisiko besteht: Anwälte, Ärzte, etc.

Wenn ein Gesellschafter einen Fehler begeht, müssen in der Regel alle anderen Gesellschafter dafür auch (mit ihrem Privatvermögen!) geradestehen.

Eine kleine Schutzmöglichkeit besteht: Im Gesellschaftsvertrag kann das Recht der Gesellschafter, die GbR zu vertreten, beschränkt werden. Diese Beschränkung ist dann auch nach außen hin – also gegenüber Geschäftspartnern – wirksam.

GbR – Kapitalbeschaffung

Selbstverständlich können Sie auch als Gesellschafter einer GbR Darlehen, Gründerkredite und Gründungszuschüsse beantragen. Des weiteren ist Kapitalbeschaffung durch eine stille Beteiligung möglich.

GbR – Steuern

Die GbR-Unternehmer werden im Grunde so besteuert wie ein Einzelunternehmer. Die GbR an sich zahlt keine Einkommens-, Kapital- oder Vermögenssteuer. Der Gewinn (und Verlust) wird zunächst einheitlich, dann gesondert für jeden einzelnen Gesellschafter festgestellt. Einkommenssteuer zahlen die jeweiligen Gesellschafter. Eine Gewerbesteuer hat die GbR nur zu zahlen, wenn sie gewerblich tätig ist. Die Gewerbesteuer wird direkt von der Gesellschaft gezahlt, wobei natürlich auch ein Freibetrag von 24.500 Euro gilt und der Steuersatz stufenweise bis 72.500 ansteigt.

GbR – Buchhaltung

Eine Buchführungspflicht für die GbR entsteht nur, wenn sie mit gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit über 350.000 Euro Jahresumsatz oder über 30.000 Euro Jahresgewinn erzielt. Ist dies gegeben, so müssen Bücher geführt und ein Jahresabschluss samt Bilanz erstellt werden. Ist die GbR lediglich selbständig erwerbstätig, so reicht eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Steuererklärung.

Ob die Rechtsform der GbR wirklich für Sie geeignet ist, sollten Sie unbedingt im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem erfahrenen Berater abklären. >> zur Beratungsanfrage