Einstellungszuschüsse der Arbeitsagentur für Existenzgründer

 

Einstellungszuschuss – Was ist das?

Die Agenturen für Arbeit unterstützen Existenzgründer, die in ihrer neuen Firma Mitarbeiter einstellen.

  • So kann die Arbeitsagentur beispielsweise ein Jahr lang 50% der Lohnkosten zahlen, falls der Existenzgründer einen Mitarbeiter unbefristet einstellt. Der Zuschuss kann z.B. folgendermaßen aufgegliedert sein: Man erhält in den ersten 6 Monaten 60% der Lohnkosten, in den weiteren 6 Monaten 40%.
  • Es werden maximal 2 Mitarbeiter gefördert
  • Die Förderung kann der Gründer nur innerhalb der ersten beiden Geschäftsjahre in Anspruch nehmen.

  • Voraussetzungen für den Zuschuss sind, dass der neue Mitarbeiter mindestens 3 Monate arbeitslos gemeldet war oder Kurzarbeitergeld bezogen hat und dass der Arbeitgeber nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt.
  • In manchen Fällen kann man noch mehr Geld herausholen und vielleicht sogar einen Mitarbeiter zu 100% finanziert bekommen – hier existieren von Agentur zu Agentur unterschiedliche Modelle.
  • Einige Arbeitsagenturen fördern zum Beispiel in besonderem Ausmaß Arbeitnehmer über 55 Jahre oder Arbeitnehmer ohne Schulausbildung

Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.