ERP Eigenkapitalhilfe

 

ERP-Eigenkapitalhilfe-Darlehen – Was ist das?

Mit diesem Programm erhöht der Staat gegenüber der Hausbank des Existenzgründers das Eigenkapital auf 40% der gesamten Finanzierungssumme – das Kreditinstitut muss also nur noch für 60% der Kreditsumme geradestehen, sodass Gründer von ihrer Hausbank eher höhere Kredite bekommen, auch wenn nur relativ wenig eigenes Geld vorhanden ist.

  • Der maximale Kreditbetrag je Antragsteller liegt bei 500.000 Euro. Dabei werden auch früher gewährte (ERP-) Eigenkapitalhilfedarlehen angerechnet.
  • Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, wobei die ersten 7 Jahre (!) tilgungsfrei bleiben. Erst danach erfolgt die Tilgung in 31 gleich hohen, vierteljährlichen Raten und einer gegebenenfalls abweichenden Schlussrate. Während der tilgungsfreien Zeit sind lediglich die Zinsen und ein Garantieentgelt (1% p.a. des jeweils valutierenden Kredites) zu leisten.
  • Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes, wird aber in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt. Die vom 1. bis zum 10. Jahr geltenden Nominal- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) sind unter der Faxnummer 069 74 31-42 14 abzurufen.
  • Es werden 100% der gewährten Kreditsumme ausbezahlt.

 

Welche Voraussetzungen sollte der Antragsteller erfüllen?

  • Das Programm richtet sich an Personen, die eine selbständige, gewerbliche oder freiberufliche und nachhaltig tragfähige Existenz als Haupterwerb aufnehmen oder dies in den letzten 3 Jahren getan haben. Die Existenzgründung kann auch durch tätige Beteiligung an einem Unternehmen oder durch Übernahme eines bestehenden Unternehmens erfolgen.
  • Der Antragsteller sollte über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen.
  • Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist der Einsatz eigener Mittel des Antragstellers. Die eingesetzten eigenen Mittel sollten 15% (alte Länder) bzw. 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten.
  • Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensführung tätig.
  • Der Antragsteller besitzt einen Gesellschaftsanteil von mindestens 10% und darüber hinaus einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss.
  • Eine erneute Existenzgründung kann gefördert werden, wenn keine Schulden aus einer früheren selbständigen Tätigkeit mehr bestehen.

Was wird mitfinanziert?

Mitfinanziert können unter anderem die folgenden Investitionen werden. Sie sollten dem im Antrag beschriebenen Existenzgründungsvorhaben dienen, betriebsnotwendig sein und dem Unternehmens-/Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen.

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
  • Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen)
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, die vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindesten 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden
  • Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Unternehmen bzw. der Unternehmensanteil von einem unabhängigen Investor (weniger als 25% der Unternehmensanteile vor dem Erwerb) erworben wird.
  • Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt)
  • Extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
  • Kosten für erste Messeteilnahmen

Ausgeschlossen sind Umschulungen, Nachfinanzierungen und Betriebsbeihilfen (z.B. Liquiditätsbeihilfen) sowie der Erwerb eines Unternehmens, einer Beteiligung odereinzelner Vermögensgegenstände aus dem Eigentum des Ehegatten oder des Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

 

Wie wird das ERP-Eigenkapitalhilfe-Darlehen beantragt?

Die KfW gewährt die Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, also die Hausbanken der Antragsteller.

Der Antrag ist unbedingt vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut seiner Wahl zu stellen.

Sämtliche Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.

Die notwendigen Unterlagen:

  • Antragsvordruck (Formularnummer 141 660)
  • Detailliertes Gründungskonzept bzw. professioneller Businessplan und Rentabilitätsvorschau für jeweils mindesten 2 Jahre (Businessplan Muster, Businessplan Vorlage etc. werden hier sofort aussortiert).
  • Fachkundige Stellungnahme einer unabhängigen, kompetenten Institution (Formularnummer 147 001)
  • Anlage „Besitz- und Beteiligungsverhältnisse“ (Formularnummer 141 667)
  • Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definitionen (Formularnummer 140 944 oder Formularnummer 142 291; verbleibt bei der Hausbank)
  • „Risikoanlage A“ (Formularnummer 141 665)
  • „Risikoanlage B“ (Formularnummer 140 620, von der Hausbank unterschriebener, unausgefüllter Vordruck zur Bestätigung, dass die Einwilligung des Antragstellers zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft vorliegt)
  • Statistisches Beiblatt „Investitionen allgemein“ (Formularnummer 141 658)

Bei Übernahme, tätiger Beteiligung und Vorhaben zur Festigung zusätzlich:

  • Jahresabschluss inklusive Jahresabschlusszahlen des Vorjahres (gegebenenfalls Einzel- und konsolidierter Abschluss) einschließlich Verbindlichkeitenspiegel bzw. Einnahmen-Überschussrechnung des zu fördernden Unternehmens inklusive Vorjahreszahlen (sofern diese vorliegen)
  • „Risikoanlage B“ (Formularnummer 140 620, vollständig ausgefüllter Vordruck, sofern ein Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung eines vollständigen Geschäftsjahres bereits vorliegt
  • Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern keine Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-Überschussrechnungen vorliegen oder diese älter als drei Monate sind.

Bei der Finanzierung eines Material-, Waren- und Ersatzteillagers zusätzlich:

  • Anlage „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen (Formularnummer 140 881)

Bei Franchisevorhaben zusätzlich:

  • Selbsterklärung des Antragstellers zum Franchisevorhaben (Formularnummer 140 945), verbleibt in der Hausbank

Tipp: Die Unterlagen (vor allem Businessplan, Liquiditätsplan etc.) sollten professionell erstellt werden, um eine realistische Chance auf die Gewährung des ERP-Eigenkapitalhilfe-Darlehen zu haben. Um folgenschwere Fehler bei der Beantragung zu vermeiden, sollten Sie sämtliche Unterlagen im Rahmen einer Existenzgründungsberatung gemeinsam mit einem versierten Berater ausarbeiten.

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