Selbständige Nebentätigkeit trotz ALG-Bezug möglich?

    Sie können schon während des Bezugs Ihres Arbeitslosengeldes selbständig tätig werden und Ihr geplantes Unternehmen auf den Weg bringen. Sie sollten aber unbedingt die Grenzen kennen, damit Sie nicht Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und Gründungszuschuss aufs Spiel setzen.