Gründungszuschuss für Gründer aus ALG I

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

ACHTUNG: Ab dem 28.12.2011 gelten neue Regelungen bei der Beantragung des Gründungszuschusses – diese sind hier bereits für Sie eingearbeitet.

  • Sie können den Gründungszuschuss beantragen, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung und der Gründungszuschuss-Antragstellung noch einen Restanspruch von mehr als 150 Tage auf Arbeitslosengeld I haben. Sie müssen also vor Ablauf der 150-Tage-Frist den Antrag auf Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur ausgehändigt bekommen (frühester Zeitpunkt) und Ihr Gewerbe angemeldet haben (spätester Zeitpunkt). Dabei reicht es aus, wenn Sie sich lediglich einen Tag arbeitslos melden, also mindestens einen Tag grundsätzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
  • Der Existenzgründer muss zur beantragung vom Gründungszuschuss der Arbeitsagentur die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen (fachkundige Stellungnahme) und seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen.
  • Die selbständige Tätigkeit wird hauptberuflich von Ihnen ausgeübt. Dieses Kriterium ist immer dann erfüllt, wenn Sie mehr als 15 Stunden in der Woche dieser Tätigkeit nachgehen.
  • Sie haben bei jeder Form der Existenzgründung die Möglichkeit einen Gründungszuschuss zu beantragen. Es spielt also keine Rolle, ob es sich um eine Neugründung, eine Übernahme, eine tätige Beteiligung, eine Ausgründung oder um eine Umwandlung einer nebenberuflichen in eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt.
  • Auch die Rechtsform spielt eine untergeordnete Rolle bei der Beantragung vom Gründungszuschuss. Egal ob Sie ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen, Sie haben die Möglichkeit Gründungszuschuss zu beantragen. Bei den Gesellschaften muss jedoch folgende Voraussetzung erfüllt sein: Der Gründer, welcher den Gründungszuschuss beantragen möchte, ist in der betreffenden Gesellschaft unternehmerisch tätig und ihm müssen mindestens 50% der Unternehmensanteile gehören oder er muss eine Sperminorität per Gesellschaftsvertrag besitzen (unabhängig von den Unternehmensanteilen). Der Gründer sollte jedoch mindestens 25% inne haben, da sonst die Gefahr besteht, mit anderen rechtlichen Bestimmungen zu kollidieren. Es können also in der Regel bis zu 4 Personen Gründungszuschuss für die gleiche Gesellschaft beantragen.
  • Die Förderung durch den Gründungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung einer vorangegangenen Existenzgründung noch keine 24 Monate vergangen sind.
  • Ab einem Alter von 65 Jahren hat ein Gründer keinen Anspruch mehr auf den Gründungszuschuss.

 

Was ist der Gründungszuschuss und wie hoch fällt er aus?

  • Gründungszuschuss bedeutet, Sie erhalten ab Ihrer Gründung 6 Monate lang Ihr bis dato bezogenes Arbeitslosengeld I zuzüglich 300 Euro.

VORSICHT: Hat sich Ihr Arbeitslosengeld im Monat vor Ihrer Gründung aufgrund von anrechenbaren Nebeneinkünften reduziert, so dient der reduzierte Betrag als Basis für die Berechnung von Ihrem Gründungszuschuss.

  • Sind die ersten 6 Monate Gründungszuschuss vorbei, können Sie weitere 9 Monate jeweils 300 Euro erhalten. Hierfür ist allerdings ein neuer Antrag notwendig. Bei diesem Antrag müssen Sie der Arbeitsagentur einen Zwischenbericht über Ihre bisherige selbständige Tätigkeit vorlegen. Auf Basis dieses Berichts wird die Arbeitsagentur entscheiden, ob Sie den zweiten Teil des Zuschusses bekommen oder nicht.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung Ihres Berichts – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot machen.

Beispiel: Sie bekämen (wenn Sie sich arbeitslos melden würden) oder bekommen ein Arbeitslosengengeld von monatlich etwa 1.000 Euro. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschuss erfüllen und diesen auch korrekt beantragen, dann erhalten Sie 6 Monate lang etwa 1.300 Euro und die 9 folgenden Monate (im Falle einer Weitergewährung) jeweils 300 Euro. Somit bekommen Sie in den ersten 15 Monaten Ihrer Selbständigkeit insgesamt etwa 10.500 Euro vom Staat geschenkt.

 

 

 

Wie beantragt man den Gründungszuschuss?

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen folgende Unterlagen bei der Arbeitsagentur abgegeben werden:

  • Korrekt ausgefüllte Gründungszuschuss-Antragsunterlagen
  • Fachkundige Stellungnahme
  • Zusammenfassende Beurteilung Ihres Gründungsvorhabens (durch fachkundige Stelle)
  • Professioneller Businessplan mit folgenden Pflichtbestandteilen:
  • Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
  • Lebenslauf
  • Gewerbeanmeldung (Achtung: Ist Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig?) oder Anmeldung einer selbständigen / freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt

Wir sind eine bundesweit anerkannte fachkundige Stelle – außerdem unterstützen wir Sie gerne bei der Ausarbeitung der notwendigen Unterlagen und bei der Beantragung von Ihrem Gründungszuschuss >>Gründungszuschuss-Paket

Weiterführende Links zum Thema Gründungszuschuss bzw. Businessplan:

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