Gründercoaching Deutschland (90%)

Allgemeines

Gründercoaching Deutschland für Gründer aus der Arbeitslosigkeit ist ein bundesweit einheitliches Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF). Erfüllen Sie gewisse Voraussetzungen erhalten Sie 90% nicht-rückzahlbaren Zuschuss auf Beratungsleistungen bis zu einem Gesamt-Beraterhonorar von maximal 4.000 Euro.

Das heißt bei voller Ausschöpfung des Gründercoaching Deutschland können Sie einen Existenzgründungs- / Unternehmensberater für 4.000 Euro beauftragen, wobei Ihr Eigenanteil lediglich 400 Euro (= 10%) + Umsatzsteuer beträgt.

Die Gewährung des Gründercoaching Deutschland ist allerdings an gewisse Voraussetzungen gekoppelt:

  1. Sie müssen bereits eine Firma gegründet haben (relevant: Gewerbeanmeldung)
  2. Gründercoaching Deutschland darf nur im ersten Jahr nach der Existenzgründung erfolgen
  3. Ihre Existenzgründung muss aus der Arbeitslosigkeit heraus entstanden sein und Sie müssen entweder Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beziehen / bezogen haben (um das 90% Gründercoaching Deutschland) zu beantragen.

!! Trifft eine dieser Voraussetzungen NICHT zu, lesen Sie bitte hier weiter!!

Eine weitere Bedingung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass Ihr Berater bei der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet ist.

Unsere Berater sind bei der KfW-Beraterbörse gelistet und natürlich auch für das Gründercoaching Deutschland zugelassen. Wenn Sie Interesse an einem Gründercoaching Deutschland haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:>> zur Beratungsanfrage

 

Wie läuft ein Gründercoaching Deutschland mit dem 90%-Zuschuss genau ab?

Schritt 1: Antrag stellen

Der Gründercoaching Deutschland – Antrag ist bei den zuständigen Regionalpartnern der KfW zu stellen. Hierbei hilft Ihnen Ihr Existenzgründungsberater.

Schritt 2: Beratung

Sobald Sie eine Bewilligung über das Gründercoaching Deutschland erhalten haben, schließen Sie mit Ihrem Existenzgründungsberater einen Coachingvertrag und Sie können sofort mit der Beratung starten. Der Coachingvertrag muss spätestens 8 Wochen nach der Zusage der KfW an den Regionalpartner geschickt werden.

Schritt 3: Die Abrechnung

Damit der Zuschuss auch tatsächlich bei Ihnen ankommt, müssen Sie diverse Abrechnungsunterlagen wie die Gesamtrechnung des Beraters, den Abschlussbericht des Beraters, sämtliche endgültigen Bewilligungsbescheide und einen Kontoauszug als Zahlungsbeleg beim Regionalpartner einreichen.

Gerne stellt Ihnen einer unserer Existenzgründungsberater mehr Informationen über das Gründercoaching Deutschland zur Verfügung. Starten Sie dazu jetzt Ihre kostenlose und unverbindliche Beratungsanfrage>>>