Katalogberufe

 

Katalogberufe sind diejenigen freien Berufe, die im Einkommenssteuergesetz ausdrücklich im § 18 Abs 1. Nr. 1 genannt sind.

In dieser Rubrik finden Sie eine Auflistung von Berufen, die in der Vergangenheit regelmäßig als Katalogberufe und somit als freiberufliche Tätigkeit eingeschätzt worden sind. Zudem finden Sie mögliche Zugänge und Besonderheiten dieser Freiberufe.

 

 

Die Liste der Berufe sowie die genannten Zugangsmöglichkeiten und besonderen Eigenschaften sind nicht vollständig und erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Korrektheit. Sie dienen dazu, Ihnen einen Überblick zu verschaffen. Einstufungen der Berufe und Zugangsvoraussetzungen im Detail sind bei den zuständigen Kammern, beim Institut für freie Berufe, bei den Berufsverbänden oder bei den zuständigen Finanzbehörden zu erfragen.

Die Entscheidung darüber, ob die von Ihnen verrichtete oder angestrebte Tätigkeit freiberuflicher Natur ist oder nicht, trifft das für Sie zuständige Finanzamt.