KfW Startgeld

 

KfW Startgeld – Was ist das?

Das KfW Startgeld der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Finanzierungshilfe für Existenzgründer. Durch das KfW Startgeld kommen Gründer viel einfacher an Kredite bei ihrer Hausbank – und das zu sehr guten Konditionen.

  • Die KfW Bank gewährtim Rahmen des KfW Startgeld dem durchleitenden Kreditinstitut (z.B. Hausbank des Gründers) eine 80%-ige Haftungsfreistellung. Das bedeutet, dass die Hausbank nur das Risiko für 20% der gesamten Kreditsumme tragen muss. Kann ein Existenzgründer den Kredit nicht zurückbezahlen, so hat die Hausbank nur einen Verlust von 20% der Kreditsumme – den Rest trägt die KfW. Sie können sich also vorstellen, dass das Geld der Hausbank wesentlich lockerer sitzt, falls Sie ein KfW Startgeld bewilligt bekommen.
  • Mit dem KfW Startgeld kann der gesamte Finanzierungsbedarf der Existenzgründung abgedeckt werden – die maximale Kreditsumme beträgt 100.000 Euro.
  • Bei den Laufzeiten kann man im Rahmen des KfW Startgeld zwischen zwei Optionen wählen:
  • 10 Jahre Laufzeit, 2 tilgungsfreie (!) Anlaufjahre
  • 5 Jahre Laufzeit, 1 tilgungsfreies (!) Anlaufjahr
  • Zinssatz ist der am Tag der Zusage der KfW geltende Programmzinssatz, der fest für die gesamte Laufzeit gilt und in der Regel unter den üblichen Kreditzinssätzen liegt. Die Zinsen sind nachträglich zum letzten Tag des Monats fällig.
  • Es werden beim KfW Startgeld 100% der gewährten Kreditsumme ausbezahlt, allerdings werden 0,25% Bereitstellungsprovision pro Monat fällig.
  • Ob und in welchem Umfang Sicherheiten nötig sind, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren.

 

Wer kann das KfW Startgeld beantragen und was wird finanziert?

  • Das KfW Startgeld ist für natürliche Personen, die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz im Inland gründen.
  • KfW-Startgeld kann bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beantragt werden.
  • Es ist nur für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro vorgesehen.
  • Es werden alle Formen der Existenzgründung finanziert, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen, wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
  • Auch ein Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist, kann finanziert werden.
  • Außerdem ist eine Finanzierung von Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit möglich.
  • Häufige Finanzierungsgegenstände beim KfW Startgeld: Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten, Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenstände, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Warenerstausstattung, Betriebsmittel (bis 30.000 Euro) etc.

 

Wie wird das KfW-Startgeld beantragt?

  • Für die Antragstellung des KfW Startgeld sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Antragsvordruck (Formularnummer 141 660)
    • Risikoanlage A (Formularnummer 141 665)
    • Risikoanlage C (von der Hausbank auszufüllen)
    • Professioneller (!) Businessplan
    • Liquiditätsplan, Rentabilitätsvorschau für jeweils 2 Jahre
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Anlage „De-minimis Erklärung des Antragstellers“ über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen
    • Besitz- und Beteiligungsverhältnisse bei Firmen mit mehr als einem Gesellschafter

Tipp: Die Unterlagen (vor allem Businessplan Existenzgründung, Liquiditätsplan etc.) sollten professionell erstellt werden, um eine realistische Chance auf die Gewährung des KfW Startgeld zu haben (Bitte kein/e Businessplan Muster, Businessplan Vorlage, Businessplan Download, Businessplan Beispiel, Businessplan Software, etc.!!!).

Gerne unterstützen Sie die Gründungsberater des B.I.E. beim Businessplan Erstellen sowie bei sämtlichen anderen Unterlagen und wenn Sie möchten auch bei den Gesprächen mit Ihrer Hausbank. Wir blicken auf über 25 Jahre Existenzgründungsberatung zurück und wissen worauf es ankommt!

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