Existenzgründungsberatung Niedersachsen

Was kann gefördert werden?

In Niedersachsen können Beratungen mit dem Thema Existenzgründung oder Unternehmensübernahme gefördert werden. Ziel hierbei ist es, den Existenzgründer auf seinem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen.

Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung in Niedersachsen:

  • Antragsteller ist eine natürliche Person
  • Anlass für die Beratung ist die Gründung eines Unternehmens / einer freiberuflichen Existenz, eine Unternehmensübernahme oder die aktive Beteiligung an einem Unternehmen in Niedersachsen
  • Berater ist in der NBank-KfW-Beraterbörse gelistet

Höhe der Förderung

Der Zuschuss für Beratungsleistungen kann bis zu 50% (Zielgebiet RWB) bzw. 75% (Zielgebiet Konvergenz) der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bezuschusst werden Beratungen bis zu einem Tagessatz von maximal 800 Euro.

Ihr Gründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.

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