Doppelte Buchführung

 

Die doppelte Buchführung ist wesentlich komplexer als die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Jeder Geschäftsvorfall muss hierbei auf mindestens 2 Konten verbucht werden. Zahlt beispielsweise ein Kunde seine Rechnung, so ist einerseits die Forderung im Soll, andererseits der Zahlungseingang im Haben zu buchen. Es werden bei der doppelten Buchführung nicht nur die tatsächlichen Einnahmen, Ausgaben etc. gebucht, sondern schon die Entstehung einer Forderung, einer Verbindlichkeit etc.

Im Rahmen der doppelten Buchführung startet Ihr Unternehmen mit einer so genannten Eröffnungsbilanz. Sie drückt aus, mit wie viel Kapital, mit welcher Ausstattung etc. Sie Ihr Unternehmen gründen. Sämtliche Veränderungen dieser Werte werden durch die laufende Buchführung erfasst. Die Eröffnungsbilanz ist also die Anfangsbilanz Ihres Unternehmens und muss z.B. erstellt werden, wenn …

  • … Sie ein Handelsgewerbe gründen oder übernehmen,
  • … aus einer Einzelfirma eine Personengesellschaft (OHG, KG) wird,
  • … ein Handwerksbetrieb oder ein Kleingewerbe zu einem kaufmännischen Betrieb wird und in das Handelsregister eingetragen wird,
  • … der vorletzte Gesellschafter aus einer KG oder OHG ausscheidet.

Am Ende eines Wirtschaftsjahres muss eine Bilanz erstellt werden, diese ergibt sich aus der Eröffnungsbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

Das Wirtschaftsjahr muss nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr sein und beginnt mit der Eröffnungsbilanz.