Betriebsausgaben

Betriebsausgaben müssen folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Die private Mitveranlassung der Ausgabe muss aus objektiver Sichtweise geringer als 10% sein
  • Die Betriebsausgabe muss die Betriebseinnahmen fördern

Kaufen Sie sich also beispielsweise einen Nadelstreifenanzug ist dies keine Betriebsausgabe, weil ein Nadelstreifenanzug aus objektiver Sichtweise auch privat genutzt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie womöglich subjektiv nachvollziehbar erklären können, dass Sie den Anzug nur geschäftlich nutzen.

Von der Steuer absetzen

Handelt es sich bei Ihrer Ausgabe um eine Betriebsausgabe, so können Sie diese steuerlich absetzen. Das heißt im Klartext: Ihre abzugsfähigen Ausgaben schmälern Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie sparen sich darauf Steuern in prozentualer Höhe Ihres Grenzsteuersatzes.

Bei einem zur Zeit sehr hohen Spitzensteuersatz, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuersatz kann dies eine ordentliche Ersparnis bedeuten.