Unfallversicherung

In Deutschland ist jeder Arbeitnehmer mit Eintritt in das Angestelltenverhältnis automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Als Existenzgründer ist man nicht automatisch versichert, sondern muss dafür einen entsprechenden Antrag stellen und sich freiwillig versichern. Existenzgründer und Selbstständige, die freiwillig unfallversichert sind, können sich dann genauso wie jeder Arbeitnehmer bei Unfällen während der regulären Arbeitszeit, auf dem Weg zur Arbeit, und bei Berufskrankheiten gegen Einkommensausfälle schützen.

Der Antrag dafür ist bei den zuständigen Berufsgenossenschaften zu stellen. Diese melden sich gewöhnlich kurz nach der Existenzgründung beim Existenzgründer. An sie wird auch der berechnete Beitrag gezahlt, der sich nach der Unfallwahrscheinlichkeit in der jeweiligen Berufsgruppe richtet. Ein Testfahrer wird höhere Beiträge als ein Rechtsanwalt zu bezahlen haben. Auf Anfrage erteilt die jeweilige Berufsgenossenschaft genaue Auskunft.

Diese freiwillige Versicherung für Selbständige innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung kann zusätzlich zu einer privaten Unfallversicherung abgeschlossen werden. Es ist zu prüfen, ob und inwieweit die private Unfallversicherung die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls anbietet. Ebenso sollten die Höhen der jeweiligen Beiträge genau geprüft und verglichen werden, damit das Preis-/Leistungsverhältnis zufrieden stellt und eine eventuelle Doppelbezahlung entfällt. Es kann sich für Selbständige manchmal lohnen, Beiträge zu beiden Versicherungen zu bezahlen, während es in anderen Berufsgruppen vielleicht günstiger ist, nur in eine der beiden möglichen Unfallversicherungen zu zahlen.

Bei Fragen zum Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung im Rahmen Ihrer Existenzgründung / Selbständigkeit nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne!