Reisegewerbe

Immer mehr Existenzgründer betreiben ein sogenanntes Reisegewerbe. Diese Art der Gewerbstätigkeit trifft vor allem auf Existenzgründer zu, die für ihre Existenzgründung keine festen Geschäftsräume benötigen. Auch eine Tätigkeit, die außerhalb einer entsprechen Niederlassung betrieben wird, fällt unter das Reisegewerbe. Dem gegenüber steht das stehende Gewerbe, für das ein fester Standort unabdingbar ist.

Doch von vielen wird gerade die Flexibilität, die das Reisegewerbe bietet, geschätzt. Ob Haustürgeschäfte, das Anbieten von Waren an verschiedenen Orten oder Verkaufstätigkeiten auf Marktplätzen, Reisegewerbe gibt es in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Aus diesem Grund sind viele, die diese Form der Selbstständigkeit wählen, bereit direkt zu den Kunden vor Ort zu fahren und sich auch nach ihren Wünschen und ihren präferierten Kaufzeitpunkten zu richten. Der Kundenwunsch steht im Vordergrund, denn der Reisende hat die Möglichkeit sich flexibel darauf einzustellen. Auch Schausteller oder in Schaustellerart ausgeübte Tätigkeiten fallen unter den Begriff der Reisegewerbe.

Für das Reisegewerbe ist eine Reisegewerbekarte erforderlich, die bei der Gewerbeausübung stets mitzuführen ist. Diese ist bei der Gewerbeanmeldung erhältlich. Die Rechtsgrundlage für diese Gewerbeart ist die Gewerbeordnung.