Private Krankenversicherung

Während sich Angestellte erst ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 49.950 Euro privat versichern können, erlischt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Selbständige und Freiberufler mit dem Schritt in die Selbstständigkeit, unabhängig von ihrem Einkommen.

Es ist möglich, weiterhin freiwilliges Mitglied der Krankenkasse zu sein. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeberanteil für die Krankenkassenbeiträge wegfällt und so der gesamte Beitrag allein zu begleichen ist. 15 % des Einkommens und mehr sind heute durchaus üblich. Da Krankenkassen bei freiwilliger Weiterversicherung oft das Einkommen von mindestens 49.950 Euro pro Jahr zu Grunde legen, kann das teuer werden. Bei geringerem Einkommen muss ein extra Antrag auf geringere Monatsbeiträge gestellt werden.

In manchen Fällen sind private Krankenversicherungen preisgünstiger. Jedoch gibt es auch hier große Unterschiede im Preis-/Leistungsverhältnis. Es muss beachtet werden, was im Krankheitsfall eintritt, was der Selbständige zu bezahlen hat und was von der Kasse wann rückerstattet wird und wie sich der Krankheitsfall auf die folgenden monatlichen Beiträge auswirkt. Manche private Krankenkassen erhöhen nach einer oder mehreren Krankheiten die Monatsbeiträge, die bei chronisch werdender Krankheit unter Umständen nicht mehr bezahlbar sind.

Die verschiedenen Angebote der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sollten sorgfältig verglichen und geprüft werden.

Wenn Sie Fragen zur privaten Krankenversicherung im Rahmen Ihrer Existenzgründung / Selbständigkeit haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gerne!