Nebengewerbe

Als Nebengewerbe zählt ein Gewerbe, welches nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Das Nebengewerbe ist immer ein angemeldetes Gewerbe. Die Grenze zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe liegt bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden. Wenn Sie eine Existenzgründung planen, kann es Sinn machen, zunächst mit einem Nebengewerbe zu beginnen. Dadurch können Sie weiter in Ihrem Hauptberuf tätig sein und minimieren so das Risiko. Nebengewerbe wird umgangssprachlich auch häufig als Kleingewerbe, Nebentätigkeit oder Kleinunternehmen bezeichnet.

Wenn Sie zur Gründung Ihres Nebengewerbes finanzielle Mittel benötigen, dann sollten Sie vorher einen genauen Businessplan erstellen. Im Businessplan fassen Sie Ihre Geschäftsidee schriftlich zusammen.

Die Bezeichnung Nebengewerbe gibt noch keine Auskunft über die gewählte Rechtsform. Der Gesetzgeber erlaubt nahezu jedes Gewerbe als Nebengewerbe auszuüben. Ein Vorteil liegt in der einfachen Anmeldung. Es reicht aus, beim zuständigen Amt einen Gewerbeschein zu erwerben. Wenn Ihr Umsatz unter einem jährlichen Betrag von 17500 Euro liegt besteht auch keine Umsatzsteuerpflicht. Ein gesetzliches Mindestkapital ist bei der Gründung nicht erforderlich. Sie sind weder verpflichtet, das Nebengewerbe zu publizieren, noch müssen Sie es eintragen lassen.

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, sollten Sie unbedingt vorher Ihren Arbeitgeber in Kenntnis setzen. Des Weiteren sollte dieses nicht mit dem Geschäft des Arbeitgebers konkurrieren. Es kommt sonst leicht zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht landen oder mit der Kündigung enden.