Krankenversicherung

Gerade die Anfänge einer Existenzgründung sind mit vielen Fragen und Unsicherheiten behaftet, die beachtet werden sollten. So zum Beispiel die Frage der Krankenversicherung.

Wie jeder Arbeitnehmer muss auch ein Existenzgründer in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sein. Wer schon vor der Existenzgründung in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied war, kann dies auch weiterhin bleiben, muss jedoch seiner Krankenkasse mitteilen, dass sich das Arbeits- und Einkommensverhältnis geändert hat.

Wer vor der Existenzgründung privat versichert war oder sich zur Existenzgründung privat krankenversichern will, kann dies mit einem entsprechenden Basistarif tun. Wichtig hierbei ist der Umstand, dass Versicherungsunternehmen jeden Versicherungswilligen annehmen müssen, der zu einer Mitgliedschaft berechtigt ist.

Der Schritt hin zur privaten Krankenversicherung sollte wohlüberlegt sein, da es nach dem Wechsel von einer gesetzlichen in eine privaten Krankenversicherung meist nicht mehr möglich ist, in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Der Vorteil einer gesetzlichen Krankenversicherung liegt vordergründig darin, dass, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, sowohl der Ehegatte als auch die Kinder beitragsfrei versichert sind. Im Gegensatz dazu fallen bei privaten Versicherungen meist Beiträge für alle Familienmitglieder an.

Die Krankenversicherungsbeiträge werden über die Beitragsbemessungsgrenze ermittelt. Diese erfassen nicht nur das monatliche Einkommen sondern u.U. auch Einkünfte aus beispielsweise der Vermietung von Wohn- und Gewerbeflächen oder Kapitalerträge wie Zinseinnahmen. Wer als hauptberuflich Selbstständiger Einnahmen niedriger als 3,750 Euro pro Monat nachweisen kann, liegt in der Bemessungsgrundlage bei mindestens 1,916,25 Euro.

Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten, erhalten für die ersten 6 Monate ihrer Existenzgründung einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von monatlich 300 Euro.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Ihre Selbständigkeit die gesetzliche oder die private Krankenversicherung besser geeignet ist, sollten Sie diese wichtige Frage unbedingt mit einem erfahrenen Berater diskutieren. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf – Wir helfen Ihnen gerne!