Kleinunternehmerregelung

Bei einer Existenzgründung stellt sich in vielen Fällen die Frage, ob eine Besteuerung als Kleinunternehmer günstig ist. Die Kleinunternehmerregelung sieht vor, dass auf die verkauften Waren oder Dienstleistungen keine Umsatzsteuer erhoben und ans Finanzamt abgeführt wird. Dementsprechend ist auch der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist, dass die Umsätze im Jahr der Existenzgründung den Betrag von 17.500 Euro nicht übersteigen und im darauf folgenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen. Wenn die Existenzgründung unterjährig erfolgt, wird die Grenze für den Kleinunternehmer zeitanteilig berechnet. Ein Businessplan kann hilfreich sein, um im Vorfeld der Existenzgründung zu prüfen, ob man überhaupt als Kleinunternehmer in Frage kommt. Hier sind alle Umsätze des Gründungsjahres und des nachfolgenden Jahres aufgeführt.

Günstig ist die Entscheidung für die steuerliche Behandlung als Kleinunternehmer immer dann, wenn der Existenzgründer sich dadurch vor Mitkonkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann. Wenn seine Kunden Endverbraucher sind, die ihrerseits nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann er ihnen so seine Leistungen günstiger anbieten, nämlich ohne 19% Mehrwertsteuer. Allerdings muss immer berücksichtigt werden, dass Kleinunternehmer keine Vorsteuer geltend machen dürfen: Wer große Investitionen plant, sollte auf diese Regelung eher verzichten, weil er sonst größere Beträge verliert, die er sonst von der Steuer absetzen kann. Bei Unsicherheit ist es unbedingt sinnvoll, die Entscheidung gemeinsam mit einem erfahrenen Existenzgründungsberater zu treffen.