Gewerbe anmelden

Bei einer Existenzgründung ist das Gewerbe-Anmelden ein notwendiger formaler Schritt, um ein Gewerbe ausüben zu dürfen. Für das Gewerbe-Anmelden sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig. Es muss ein einheitliches Formular ausgefüllt werden, das den Namen des Gründers, den Gegenstand des Unternehmens, das Gründungsdatum und andere Daten enthält. Durch die Gewerbeämter erfolgt automatisch die Meldung zur Gründung dieses Unternehmens an das Finanzamt, die IHK und andere Behörden wie zum Beispiel die Arbeitsagentur, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.

Sollen gewisse Geschäftsbereiche, wie zum Beispiel Antiquitätenhandel oder Immobilienhandel, Gegenstand des anzumeldenden Gewerbes sein, kann ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden. Für andere Berufe mag ein Gesundheitszeugnis notwendig sein. Ein Handwerker hat seine berufliche Qualifizierung durch einen Meisterbrief nachzuweisen.

Der Existenzgründer sollte sich vor dem Gewerbe-Anmelden genau über den Geschäftsgegenstand im Klaren sein, eine nachträgliche Erweiterung muss extra gemeldet werden. Sie gilt finanziell wie eine Neuanmeldung. Bei Kapitalgesellschaften kommen noch die Kosten für den Eintrag in das Handelsregister und die notarielle Beglaubigung dazu. Die eigentliche Gewerbeanmeldung kostet kaum etwas – die Gebühren betragen in der Regel ca. 30 Euro.

Von der Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, sind lediglich die Freiberufler und die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im weitesten Sinne und des Bergbaus (Betriebe der „Urproduktion“), sowie Betriebe zur Verwaltung eigenen Vermögens ausgenommen.

Bei Fragen rund um das Gewerbe Anmelden im Rahmen Ihrer Existenzgründung nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gerne!