Gesetzliche Krankenversicherung

Seit 2009 gibt es in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Somit müssen Sie auch nach einer Existenzgründung Mitglied in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Für den Fall, dass Sie vor Ihrer Existenzgründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig fortsetzen. Hierfür müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Erfüllt wird die Voraussetzung auch, wenn Sie unmittelbar vor der Selbstständigkeit 12 Monate durchgehend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Da sich durch die Existenzgründung Ihr Versicherungsstatus ändert, muss dieser Schritt der Krankenkasse gemeldet werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet, Sie weiterzuversichern. Sie können dabei zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen wählen, ohne dass eine Gesundheitsprüfung stattfindet. Die Höhe der Beiträge richten sich dabei nach Ihrem beitragspflichtigen Einkommen. Dazu zählt neben dem Einkommen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit auch Einkommen aus weiteren Beschäftigungen bzw. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Zinserträge. Sie müsse an die gesetzliche Krankenversicherung maximal Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze abführen. Als Selbstständiger haben sie eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.916,25 Euro. Verdienen Sie eher weniger, gilt der verminderte Mindestbetrag von 1.277,50 Euro.

Sie erhalten als Selbstständiger durch die gesetzliche Krankenversicherung eine Lohnfortzahlung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Dabei werden Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Dauer der Zahlung ist auf 78 Wochen für dieselbe Krankheit beschränkt.

Ob für Sie als Selbständiger die private oder die gesetzliche Krankenversicherung von Vorteil ist, sollten Sie unbedingt mit einem versierten Berater besprechen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne!