Fördergeld

Zur Finanzierung einer Selbstständigkeit bietet der Staat unterschiedliche Fördergelder an. Diese haben gegenüber privaten Finanzierungen oftmals entscheidende Vorteile, was die berechneten Zinsen oder die Rückzahlungsmöglichkeiten betrifft.

Wenn Sie beispielsweise aus einer Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung durchführen, bieten die Arbeitsagenturen einen sogenannten (nicht rückzahlbaren) Gründungszuschuss an. Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Gründungszuschuss, wenn Sie durch die Selbstständigkeit Ihre Arbeitslosigkeit beenden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass Sie noch mindestens 90 Tage Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben. Zur Beantragung eines Gründungszuschusses benötigen Sie einen entsprechenden Businessplan. Aus diesem müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung Ihrer Selbständigkeit hervorgehen.

Auch für die Inanspruchnahme einer Gründungsberatung stellt der Staat Fördergeld zur Verfügung. Der Gründungsberater unterstützt Sie bei allen wichtigen Fragen rund um die Existenzgründung. Dazu zählt die Finanzierung ebenso wie das Erarbeiten eines Marketingplans sowie der Erstellung eines Businessplans.

Eine weitere Form von Fördergeld stellen die Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dar. Dieses können Sie bis zu drei Jahre nach der Existenzgründung über eine Bank oder Sparkasse beantragen. Das KfW-Fördergeld zeichnet sich besonders durch niedrige Zinsen sowie flexible Rückzahlungsmöglichkeiten aus. So können Sie das Darlehen beispielsweise für die ersten beiden Jahre nach der Gründung tilgungsfrei stellen.

Wenn Sie Fragen zu Fördergeldern haben, die Ihnen im Rahmen einer Existenzgründung bzw. Selbständigkeit zur Verfügung stehen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gerne!