Einzelunternehmung

Die Einzelunternehmung (korrekt: Einzelunternehmen) ist eine mögliche Rechtsform eines im Rahmen einer Existenzgründung neu gegründeten Unternehmens.

Viele Existenzgründer wählen die Rechtsform der Einzelunternehmung. Dies hat verschiedenen Gründe: Es ist für die Gründung an sich kein Mindestkapital erforderlich, der Gründungsvorgang ist einfach und mit nur geringen Kosten verbunden. Um den Status Einzelunternehmen zu führen muss ein Existenzgründer lediglich seine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt einreichen, beziehungsweise falls erforderlich, den Eintrag in das Handelsregister veranlassen.

Wenn ein Existenzgründer als Einzelunternehmer auftritt, entscheidet er selbst über alle sich im Rahmen der Geschäftsführung aus dem Geschäftsbetrieb ergebenden Belange und haftet uneingeschränkt und in unbeschränkter Höhe (auch mit dem kompletten Privatvermögen) für alle aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Verbindlichkeiten.

Die Selbstständigkeit mit einer Einzelunternehmung ist demnach mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Existenzgründer können dieses Risiko zum Beispiel über die Gründung einer Kapitalgesellschaft mindern. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftskapital begrenzt. Kostengünstige Möglichkeit eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft zu gründen ist die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG, auch als „Mini GmbH“ bekannt) in Deutschland oder auch die englische Limited.

Ob die Gründung einer Einzelunternehmung für Ihre Existenzgründung Sinn macht, sollten Sie unbedingt mit einem erfahrenen Existenzgründungsberater besprechen.