Einzelfirma gründen

Die Einzelfirma wird auch Einzelunternehmen genannt und ist die in Deutschland am häufigsten vorkommende Rechtsform. Grundsätzlich zählt als Einzelunternehmen jede selbstständige Betätigung, die von einer einzelnen natürlichen Person ausgeübt wird. Streng genommen handelt es sich um eine Unternehmung eines voll haftenden Einzelkaufmanns nach dem Handelsgesetzbuch.

Sie können eine Einzelfirma relativ einfach gründen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinlage gibt es hierbei nicht. Wenn Sie eine Einzelunternehmung gründen, haften Sie generell mit Ihrem gesamten Vermögen. Stellen Sie dem Unternehmen ein Vermögen zur Verfügung, wird dies nach der Gründung automatisch zum Betriebsvermögen. Neben Geld kann dieses Vermögen auch aus Gegenständen wie zum Beispiel Geschäftsräumen oder einem PKW bestehen. Üben Sie als Einzelunternehmer eine Tätigkeit nach dem Gewerbesteuergesetz aus, so sind Sie entsprechend gewerbesteuerpflichtig. Dabei werden Teile der Gewerbesteuer auf Ihre Einkommenssteuer angerechnet. Hierbei besteht jedoch ein Freibetrag von 24.500 Euro jährlich.

Der Vorteil einer Gründung als Einzelfirma liegt vor allem in der unkomplizierten und kostengünstigen Existenzgründung. Zudem benötigen Sie keine Mindesteinlage und haben die volle Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Als Nachteil müssen Sie das gesamte Geschäftsrisiko alleine tragen und im Notfall mit dem gesamten Privatvermögen haften.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Gründung einer Einzelfirma die richtige Wahl ist, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gerne.