Einfache Buchführung

Bei der Existenzgründung ist die einfache Buchführung der unkomplizierteste und gesetzlich gestattete Weg für den nicht buchführungspflichtigen Unternehmer. Sollten Sie bestimmte Umsätze erreichen, werden Sie buchführungspflichtig, ab 500.000,- Euro Jahresumsatz und/oder 50.000,- Euro Jahresgewinn auch bilanzierungspflichtig, wozu Sie die Leistungen eines Steuerberaters in Anspruch nehmen sollten.

Aufzeichnungen für die einfache Buchführung

Hierfür ist mindesten ein Journal erforderlich, welches Einnahmen und Ausgaben erfasst. Dabei ist zwischen Bareinnahmen- und -ausgaben und Geschäftsvorgängen über das Betriebskonto zu trennen. Die dazu gehörenden Belege müssen lückenlos sein, eine chronologische Abheftung empfiehlt sich zudem. Sollten Sie kurz nach der Existenzgründung aufgrund gestiegener Umsätze und Geschäftsvorgänge ein Steuerbüro beschäftigen, senken Sie mit dem korrekten Sortieren der Belege auch hierfür die Kosten. Das Steuerbüro könnte eine Kontierung etwa in der Art: Betriebsmittel, Waren, Büro, Kfz, Personalausgaben und andere Positionen erwarten. Für die einfache Buchführung sind Exceltabellen im PC sehr gut geeignet, in denen jeder Geschäftsvorfall nur einmal auftaucht. Die Varianten des Tabellenaufbaus richten sich nach Ihrem Geschäftsablauf.

Steuerliche Erfassung

Die Excel-Tabellen für die einfache Buchführung haben den Sinn, auf Mausklick alle Einnahmen und Ausgaben zusammenzurechnen, daher müssen diese stets lückenlos untereinander stehen. Hierbei spielt die Art der Bezahlung (bar oder Konto) zunächst keine Rolle. Sie sollten aber Spalten für solche Anmerkungen einrichten.