Betriebsmittel

Der Begriff Betriebsmittel ist in der Fachliteratur nicht eindeutig und einheitlich definiert. In der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre sind Betriebsmittel Produktionsfaktoren und umfassen alle materiellen Güter, die neben den weiteren Elementarfaktoren Arbeitskraft und Werkstoffe (Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe) den Input des Produktionsprozesses (Leistungserstellungsprozesses) darstellen.

Der Produktionsprozess in seiner Eigenschaft als betriebswirtschaftliche Funktion beinhaltet die Wertschöpfung und erzeugt aus diesen Faktoren den Output in Form eines absatzfähigen Produktes (Leistung). Je nach Betriebsart kann weiter unterschieden werden zwischen stehenden Betriebsmittel in Form von langlebigen Anlagegegenständen, und umlaufenden Betriebsmitteln in Form von Verbrauchsgütern. Beide Untergruppen sind Ressourcen, die vom Wertschöpfungsprozess beansprucht werden und im Zeitverlauf ihr Leistungs- und Wertpotential in die erzeugten Produkte und Leistungen einfließen lassen.

Der Begriff „Betriebsmittel“ kann auch zur Bezeichnung der Kosten der beschriebenen Teilfaktoren herangezogen werden und beschreibt dann eine aggregierte Größe aus den Kosten. Konkret wären das die anfallenden Kosten für Miete, Maschinen, Forschung und Entwicklung, Büro & Geschäftsausstattung sowie Infrastrukturkosten. Die oft gehörte Begriffserklärung „Betriebsmittel sind alle anfallenden Kosten“ ist schlichtweg falsch.

Im Rahmen der Existenzgründung wird der Betriebsmittel-Bedarf häufig unterschätzt, nicht zuletzt aus diesem Grund wird die konsequente Erstellung eines aussagekräftigen Konzepts, manifestiert im so genannten Businessplan, dringend empfohlen. Der Businessplan muss dementsprechend nicht nur einmalige Anfangsinvestitionen berücksichtigen, sondern auch die vom Zeitpunkt der Betriebsaufnahme bis zum ersten Zahlungseingang vergehende Zeit, in der die ausreichende Liquidität (ersten Grades) und die Verfügbarkeit benötigter Betriebsmittel sichergestellt sein muss.