Bankkonto

Jeder Geschäftsbetrieb sollte über ein Bankkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verfügen. Konten für Gewerbetreibende sind in der Regel kostenpflichtig, neben einer Monatspauschale für die Kontoführung erhebt die Bank Gebühren für getätigte Transaktionen und andere erbrachte Dienstleistungen.

Bei der Wahl eines geeigneten Kreditinstituts sollten Existenzgründer darauf achten, sich nicht prinzipiell für den kostengünstigsten Anbieter zu entscheiden. Vielmehr sollte nach einer typischen Hausbank Ausschau gehalten werden, ein Partner für eine langjährige Geschäftsbeziehung.

Die Eröffnung eines Geschäftskontos im Rahmen einer Existenzgründung ist lediglich als Formalie anzusehen, es gilt, eine gegenseitige Vertrauensbasis mit einem verlässlichen und wohlwollenden Anbieter von Finanzdienstleistungen aller Art aufzubauen. Die Eröffnung des Bankkontos ist für Existenzgründer allerdings oft von emotionaler Bedeutung, quasi der „Grundstein“ des zukünftigen Erfolgs.

Grundsätzlich dürfen private und geschäftliche Transaktionen über dasselbe Konto abgewickelt werden, eine strikte Trennung der beiden Sphären des Geldverkehrs ist jedoch unbedingt zu empfehlen. Bei nur einem Konto verliert man schnell den Überblick, außerdem erfordert die Buchhaltung eine Zuordnung der Belege zu den Zahlungsein- und ausgängen. Existenzgründer sind wie jeder Unternehmer gesetzlich zur Aufbewahrung dieser Belege und Kontoauszüge verpflichtet. Bei mehreren gleichberechtigten Gründern empfiehlt es sich, allen Mitglieder des Gründungsteams innerhalb eines sinnvollen Verfügungsrahmens gleichberechtigten, eindeutig identifizierbaren Zugriff auf das Bankkonto zu ermöglichen.

Wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Existenzgründung unsicher sind, welches Geschäftskonto das passendste für Ihre Selbständigkeit ist, so nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne.