AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung, die vom anbietenden Vertragspartner vorgegeben und vom annehmenden Vertragspartner angenommen werden. Unter unterschiedlichen Bezeichnungen finden Allgemeine Geschäftsbedingungen in allen Wirtschaftsbereichen Anwendungen, so als Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) im Transportwesen oder als Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bei Versicherungen.

Juristisch stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Ergänzung zu den vertragsrechtlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wobei die Tragweite von Vorgaben der AGB durch eine Rahmenrichtlinie der Europäischen Union sowie mehrerer vertragsrechtlicher Regelungen im BGB geregelt sind.

Grundsätzlich gilt, dass individuelle Vertragsabsprachen prinzipiell Vorrang vor Regelungen der AGB haben. Auch gilt ein Vertrauensgrundsatz, der sich erstens darin äußert, dass überraschende Klauseln, mit denen branchenüblich nicht gerechnet werden muss, automatisch ungültig sind und zweitens bedeutet, dass undeutlich formulierte Bestandteile der AGB automatisch zu Gunsten desjenigen Vertragspartners ausgelegt werden, der die AGB annehmen musste. Prinzipiell untersagt sind sittenwidrige Klauseln jeder Art, also beispielsweise Verpflichtungen, die weit über den für den Vertragsabschluss notwendige Verpflichtung hinausgehen.

Im Rahmen einer Existenzgründung ist aus diesem Grund besondere Vorsicht bei der Verfassung der AGB angebracht. Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen juristisch einwandfrei formuliert sein, da Unklarheiten nicht nur eine Ungültigkeit des Vertrages bedeuten können, sondern automatisch zu Ungunsten derjenigen Partei ausgelegt werden, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgegeben hat.